Todesanzeigen und Danksagungen aufgeben

Todesfälle in der Verwandtschaft oder im nahen Bekannten- und Freundeskreis sind einschneidende Geschehnisse. Im Todesfall beraten und helfen wir Ihnen gerne – auch bei der Gestaltung und Formulierung von Todesanzeigen und Leidzirkularen. Gerne können Sie bei uns im Büro in St. Moritz vorbeikommen, Via Supunt 54, Telefon 081 837 90 00 oder in Scuol, Bagnera 198, Telefon 081 861 60 60. Falls Sie bereits über eine Vorlage für die Todesanzeige oder das Leidzirkular verfügen, können Sie uns diese per E-Mail an werbemarkt@gammetermedia.ch übermitteln. Gerne melden wir uns baldmöglichst bei Ihnen.

Gammeter Media – Vorlagen Trauerformulare



Ratgeber im Todesfall

Dieser Ratgeber will helfen, alle nötigen Schritte zu berücksichtigen.


Tod durch Arzt bestätigen lassen

Nachdem jemand gestorben ist, muss der Tod durch einen Arzt bestätigt werden:


Nächste Angehörige benachrichtigen

Zu den schwersten Dingen, die mit dem Tod verbunden sind, gehört es, anderen die traurige Nachricht zu überbringen. Verwandte, Freunde, Geschäftskollegen und -partner sowie Nachbarn zu informieren, fällt den Betroffenen in der Regel sehr schwer.
Sie sollten keine Scheu haben, ihre Gefühle zuzulassen und zu zeigen. Stellen Sie eine Liste aller zu benachrichtigenden Personen auf. Wenn es Ihnen schwer fällt andere zu benachrichtigen, sollten Sie Verwandte oder Freunde bitten, Ihnen dabei zu helfen.
Wie schwer es auch ist Todesnachrichten zu überbringen, es ist auch nicht einfach, sie zu erhalten. Je nachdem, wie sich der Tod ereignet hat, welches Verhältnis die Benachrichtigten zu dem Verstorbenen hatten und wo sie wohnen, ist es vielleicht besser, die Nachricht persönlich statt telefonisch, per E-Mail oder Brief zu überbringen. Sofern der Verstorbene nicht lange krank war, ist der Tod meist ein Schock. Die meisten werden die Nachricht nicht gleich bewältigen können.
Als Überbringer sollten Sie Folgendes mitteilen:

Denken Sie daran, auch den Arbeitgeber und die Versicherungen (Unfall- und Lebensversicherungen) zu informieren.


Zivilstandsamt kontaktieren

Einen Todesfall zu Hause müssen Sie dem für den Sterbeort zuständigen Zivilstandsamt melden (Spitäler, Heime und die Polizei melden dies direkt). Die Meldung muss innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen.
Für die Klärung von Fragen nach mitzubringenden Dokumenten kontaktieren Sie vorgängig das Zivilstandsamt Ihrer Region:


Bestattungsort und -art festlegen und organisieren

Für die Bestattung setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde des/der Verstorbenen in Verbindung.
Soll die verstorbene Person nicht dort bestattet werden, wo sie zuletzt gewohnt hat, brauchen Sie von der Gemeinde, wo das Grab errichtet werden soll, eine Bewilligung. Die Trauerfeier können Sie an einem Ort Ihrer Wahl durchführen.
Die Form der Bestattung können Sie zusammen mit den Angehörigen frei wählen - beachten Sie jedoch allfällige Wünsche des Verstorbenen (Sterbeverfügung) und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten.
Zu klären sind folgende Fragen:


Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarramt

Ihren Besuch beim Pfarramt vereinbaren Sie am besten zuvor telefonisch.
Bringen Sie folgende Angaben mit:

Zu vielen Bestattungen bzw. Abdankungen gehört eine Palorma, ein Leidmahl. Bestellen Sie es in einem Restaurant Ihrer Wahl. Schätzen Sie die Anzahl der Gäste ab.
Evtl. Sargbouquet, Arrangements, Kränze bestellen in einer Gärtnerei.


Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen

Die Organisation und Durchführung einer Bestattung können Sie auch einem Bestattungsunternehmen übertragen.
Folgende Angaben benötigt der Bestatter:


Letzte Wünsche berücksichtigen

Vielfach haben Verstorbene spezielle Wünsche und Anordnungen bezüglich ihrer Beisetzung, einer allfälligen Organspende und der Todesanzeige geäussert oder schriftlich festgehalten. Diese werden meist in einer Sterbeverfügung und / oder im Testament festgehalten. Es ist ratsam frühzeitig diese Informationen und Dokumente beizuziehen.